Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
der Kirchengemeinde St. Cosmas und Damian, Lunsen
1. Grundverständnis
Jeder Mensch ist als ein von Gott geliebtes Geschöpf in seiner unantastbaren Würde und Einzigartigkeit zu achten. Die Haltung von Respekt und Wertschätzung ist die Grundlage aller unserer Begegnungen und Beziehungen. Die kirchliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie die Arbeit in Beratungsstellen ist im hohen Maße Beziehungsarbeit. Sie hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, allen Menschen einen sicheren und geschützten Raum zu bieten, in dem sie sich einbringen und ausprobieren können. Diese Arbeit beinhaltet einen hohen Vertrauensvorschuss und bedarf einer besonderen Verantwortung. Alle Menschen, die Einrichtungen des Kirchenkreises Verden aufsuchen, sollen vor jeglicher Form von körperlicher und seelischer Gewalt und vor Verletzung ihrer sexuellen Selbstbestimmtheit geschützt werden.
Um dieses zu gewährleisten, wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, das der Arbeit in der Kirchengemeinde Lunsen zu Grunde gelegt wird. Es soll alle Beteiligten sensibilisieren und aufklären, um potenzielle Gefahren abzuwenden. Im Krisenfall soll es Handlungsmöglichkeiten bieten.
2. Partizipation:
In der Kirchengemeinde Lunsen haben folgende Personen das Schutzkonzept auf den Grundlagen des Kirchenkreises erarbeitet: Anja Osmer, (KV), Birgit Bredereke (Pn., Vakanzvertretung), Jeannine Emmerich (KV)
3. Risiko-/Ressourcen-Analyse
Die Risiko-/Ressourcen-Analyse dient dazu, den Kern des kirchlichen Handelns best- möglich zu schützen, indem alle Beteiligten sensibel und achtsam agieren sowie das eigene Handeln inklusive der Risiken und Konsequenzen transparent machen.
Für die St. Cosmas und Damian- Kirchengemeinde Lunsen sind an Gebäuden Kir- che und Gemeindehaus zu betrachten.
Die Kirche ist groß und nicht an allen Stellen gut einsehbar. Sie besteht aus dem Kir- chenschiff, der Sakristei, dem Turmraum, drei großen Emporen und hat etliche "dunkle Ecken." Sie ist zu Gottesdiensten (auch Kasualien) und Konzerten, im Som- mer zu den Proben des Kinderchores und den Krippenspielproben vor Weihnachten geöffnet. Dazu natürlich zu Reinigungs- und ggf. Vorbereitungszwecken. Gelegent- lich ist an Sonntag Nachmittagen die Kirche zur Besichtigung geöffnet, dann ist eine ehrenamtliche Kirchenhüterin anwesend.
Eine großzügige Beleuchtung, etwa bei den Krippenspielproben. ist neben einem wa- chen Bewusstsein der beste Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Die Kirche liegt relativ abgeschieden und die Zuwegung ist schlecht beleuchtet, so dass mindestens in er dunklen Jahreszeit auch aufmerksamen Nachbarn vermutlich verborgen bleibt, wer sich wann in der Kirche aufhält. Sie liegt am Rand des Fried- hofs, auf dem sich oft Menschen aufhalten. Aber auch der Friedhof ist sehr weitläufig
und an verschiedenen Stellen nicht gut einzusehen. Das gilt für das gesamte Ge- lände bei Kirche und Gemeindehaus, auch den Gemeindegarten, in dem im Sommer gelegentlich Gottesdienst gefeiert wird. Besonders versteckt liegt die Toilettenanlage des Friedhofs.
Zugang zur Kirche hat im Prinzip jeder, der Zugang zum Gemeindehaus hat. Der Schlüssel ist dort offen zugänglich platziert.
Das Gemeindehaus hat einen sehr hellen, extrem gut einsehbaren Saal mit Glastü- ren und vielen, z.T. sehr großen Fenstern. Hier finden die meisten Gemeindeveran- staltungen statt. Die anderen Gebäudeteile sind vielfach dunkel und schlecht einzu- sehen. Das betrifft vor allem den Flur mit Konferenzraum, Toiletten und Putzkammer. Ein Wickeltisch ist nicht vorhanden. Auch das Büro des Kreisjugenddienstes hat eine nicht durchsichtige Tür und die Fenster gehen in (z.Z ungenutzten) Garten hinaus. Die Küche ist ein Durchgangszimmer, das in das Pfarrbüro führt. Auch diese Räume haben nicht durchsichtige Türen.
Baulich verbunden mit dem Gemeindehaus sind Pfarrwohnung und Amtszimmer. Pfarrwohnung, Amtszimmer und Büro gehen von einem gemeinsamen Flur aus. Weil die Pfarrstelle zur Zeit unbesetzt und die Wohnung nicht bewohnt ist, ist es dort au- ßerhalb der Öffnungszeiten sehr einsam.
Wenn Wohnung und Amtszimmer wieder genutzt werden, ist der Flur belebt, und Sekretär:in und Pastor:in wissen gegenseitig die Zeiten der Anwesenheit. Ihre Auf- merksamkeit und ihr transparenter Umgang mit Terminen wäre eine wichtige Res- source zur Prävention sexualisierter Gewalt.
Viele Menschen haben Zugang zum Gemeindehaus, es ist schwierig, die Schlüssel- Liste aktuell zu halten, zumal verschiedene Schlüssel zu den verschiedenen Teilen des Hauses im Umlauf und zum Teil nicht systematisch erfasst sind. Das macht es möglichen Täter/innen relativ leicht, sich Zugang zum Gemeindehaus zu verschaffen. Im April '24 wird der KV an einer stringenten Organisation der Schlüssel- und Zu- gangsfrage zu Kirche, Büro und Gemeinderäumen arbeiten. Ebenso wird dann die Beleuchtungssituation auf dem gesamten Areal besprochen.
Im Gemeindehaus treffen sich regelmäßige Gruppen:
KV, 1 Mal monatlich: 7 Personen
Kaffee- und Klönrunde: 1 Mal monatlich, ca. 15 Frauen ab 70 Jahre, ehrenamtliche Leitung
Geburtstagscafé: 1 Mal pro Quartal, 5-20 Senior:innen, 2 KV (Leitung)
KU: ca. 15 Konfirmand:innen, FSLer, vertretender Pastor.
Kinderchor: wöchentlich, 6-8 Kinder, Musiklehrer.
Gemeindebriefausträger/innen, alle 2 Monate zum Abholen der Hefte
Eine Sonderrolle nimmt das Krippenspiel-Team ein. Es besteht aus ca. 15 Kindern, 3-4- Konfirmand:innen, ca. 3 ehrenamtlichen Leiterinnen. Die Proben finden in der Kirche statt, Material und Toiletten befinden sich im Gemeindehaus. Zwischen Kirche und Gemeindehaus sind immer wieder Kleingruppen unterwegs. Die Teilnehmer:in- nen verteilen sich zeitweise in nahezu alle Teile der Kirche, von denen aus sie ihren Auftritt proben. Hierbei kann es viele Gelegenheiten zu sexualisierter Gewalt geben. Die Leitung ist hier in besonderer Verantwortung. Sie geht transparent und aufmerk- sam mit der Situation um.
Besonders kritisch hinsichtlich sexualisierter Gewalt ist generell die Arbeit mit Kin- dern und Jugendlichen. Diese geschieht in aller Regel im Team, das 1:1-Situatio- nen vermeidet. Das gilt auch für den Toilettengang bei den Krippenspielkindern. Eine Mitarbeiterin begleitet ggf. kleinere Kinder zum Toilettenbereich in das Gemeinde- haus und wartet vor der geschlossenen Tür, um das Kind dann zurück zu begleiten. Hilfe beim Be- und Entkleiden wird nur auf Nachfrage geleistet.
Alle Verantwortlichen achten prinzipiell darauf, das Abhängigkeitsgefühl der Kinder und Jugendlichen möglichst gering zu halten und sie zum Benennen von Grenzüber- schreitungen zu ermutigen. Außerdem ist die Sensibilität für sexualisierte Gewalt in der Gruppenleitung, aber auch für die Jugendlichen wichtig. Dies betrifft die Krippen- spielproben und den Konfirmandenunterricht Die Gruppenleitungen sind gehalten, das Thema immer wieder zur Sprache zu bringen, dadurch ein entsprechendes Be- wusstsein wach zu halten und selber aufmerksam zu sein.
Besuche finden z.Z. nur auf Wunsch, z.B. zu runden Geburtstagen oder Ehejubiläen statt. Sie werden von KV-Mitgliedern oder der vertretenden Pastorin wahrgenommen. Meistens feiern die Besuchten in größerer Runde. In der Regel sind Besucher und Besuchte persönlich bekannt, die Besuche werden vorher verabredet. Sexualisierte Gewalt spielt in der betroffenen Altersgruppe eine untergeordnete Rolle. Dennoch ist dem Thema seitens aller Verantwortlichen mit Sensibilität zu begegnen.
Entsprechendes gilt für die weiteren Gemeindegruppen Erwachsener, die sich im Gemeindehaus treffen.
Des weiteren tagen regelmäßig Gruppen des KJD im Gemeindehaus: KONFItüre- Kurse (Konfirmand:innen und Teamer) und JAK (Diakon:in und jugendliche Teamer). Diese Gruppen bzw. deren Leiter:innen nutzen das Haus eigenverantwortlich und sind durch das Schutzkonzept des KJD sensibilisiert.
Ebenfalls Gäste im Gemeindehaus sind in unregelmäßigen Abständen Familien oder Vereine aus dem Dorf, die den Saal für Feiern oder Versammlungen nutzen. Ihre Kontaktdaten sind im Mietvertrag festgehalten. Sie werden, wie alle anderen Nutzer der Räumlichkeiten auch, durch entsprechende Aushänge auf die Gefahr se- xualisierter Gewalt - und unsere prinzipielle Wachsamkeit diesbezüglich · aufmerk- sam gemacht werden.
Zum sensiblen Umgang mit Gemeinde- und Gastgruppen aller Art gehört natürlich auch, dass wir mögliche Äußerungen über sexualisierte Gewalt Betroffener ernst nehmen, sie hören und ihnen nachgehen.
Sensible Bereiche im Gemeindeleben sind weiterhin die Seelsorge und die Büro-Ar- beit, weil bei beidem 1:1-Situationen nicht zu vermeiden sind und Abhängigkeitsver- hältnisse bestehen.
Die Öffnungszeiten des Gemeindebüros werden von der Sekretärin wahrgenom- men. Sie ist dabei - vom Besucherverkehr abgesehen - meist allein im Haus. Im Win- ter kann es während ihrer Arbeitszeit bereits dunkel sein. Diese Umstände sind nicht zu ändern, damit auch Berufstätige das Büro aufsuchen können, und weil die Sekre- tärin ihre Arbeitszeit nicht anders organisieren kann.
Die 1:1-Situationen im Büro dadurch entschärft, dass dort immer jemand kommen kann, also niemand verlässlich ungestört ist.
Der Zugang zum Büro erfolgt durch den Vorflur, der Amtszimmer, Pfarrwohnung und Büro verbindet. Sowohl die Büro-Tür, als auch die Außentür sind undurchsichtig und vom Arbeitsplatz der Sekretärin auch durch das Büro-Fenster nicht einsehbar. Die Sekretärin kann nicht sehen, wer vor der Tür steht. Deswegen ist die Tür bei Büro- Öffnungszeiten, zu denen es dunkel ist, häufig abgeschlossen. Dagegen sind, wenn das Wetter es erlaubt und beide Räume besetzt sind, die hintere Büro-Tür und die Tür zum KJD-Büro geöffnet und die dort Arbeitenden sind in Hörweite
Ungünstig ist, dass die Außenbeleuchtung am Gemeindehaus sehr schwach ist, so dass ankommende Besucher schlecht erkannt werden können. Hier ist die Beleuch- tung nachzubessern.
Zu den Tätigkeiten der Sekretärinnen zählen auch Gänge zum Friedhof. Auch im Hel- len ist dieser nicht an allen Stellen gut einsehbar. Diese Gänge unternimmt die Sek- retärin möglichst nur dann, wenn der Friedhofsgärtner oder ein Ehrenamtlicher anwe- send ist.
Eine besondere Rolle kommt dem Pfarramt zu. In vielen Bereichen der pfarramtli- chen Tätigkeit ist das Risiko des Entstehens sexualisierter Gewalt gegeben. Seel- sorge-Gespräche finden per Definition in geschlossenen Räumen statt, meisti n den Wohnungen der jeweiligen Gemeindemitglieder (Kasualgespräche). Die Pastor:in vermeidet 1:1-Situationen, was sich bei Kasualgesprächen meist automatisch ergibt. Wo sie unumgänglich sind, wird auf größtmögliche Transparenz und Sensibilität ge- achtet. Außerdem ist das Abhängigkeitsverhältnis möglichst flach zu halten und pro- fessionelle Distanz zu wahren. Erscheint körperliche Nähe angemessen (z.B. Trost zusprechen, Hand reichen bei Sterbebegleitungen) wird möglichst das Einverständ- nis eingeholt und auf Abwehrreaktionen geachtet.
Entsprechendes gilt für alle Vorbereitungs- und Besprechungssituationen, die - wenn Situation und Wetter es erlauben - bei geöffneten Türen statfinden.
Soweit strafrechtlich relevante Sachverhalte im Rahmen eines Beichtgesprächs oder eines Seelsorgegesprächs bekannt werden, ist nach dem aktuellen Interventionsplan der Landeskirche zu sexualisierter Gewalt verfahren (z.Z. Rundverfügung G1/2024 )
Die ForuM-Studie hat Anfang 2024 herausgearbeitet, dass durch die Amtsautorität des Pfarramtes leicht eine emotionale Bindung und ein Machtgefälle entstehen, die missbraucht werden können.
Deswegen besteht eine besondere Verantwortung des Kirchenvorstandes, das Thema präsent zu halten. Wichtig ist eine transparente Kommunikation, die es Be- troffenen leicht macht, Erfahrenes oder Beobachtetes Unecht zu benennen. Dem gegenüber muss der häufig bestehende Wunsch nach Harmonie in einer Gemeinde zurückstehen.
Maßnahmen zur Risiko-Minimierung sind die Sensibilisierung aller Verantwortlichen, die Präsenz des Schutzkonzeptes (auch öffentliche Hinweise im Gemeindebrief und auf der Homepage) und entsprechender Plakat-Aushänge sowie eine Verbesserung der Licht-Situation im Eingangsbereich des Gemeindehauses. Dadurch werden mög- liche Täter/innen abgeschreckt und Betroffene zum Benennen erfahrenen Unrechts ermutigt.
Die ForuM-Studie hat außerdem ergeben, dass iIn der evangelischen Kirche sexuali- sierte Gewalt häufig externalisiert und historisiert wird. Umso mehr muss bewusst sein, dass die meisten Taten lange geplant und die Täter in der Regel MehrfachTäter
waren. Betroffene fühlen sich bis heute häufig allein gelassen. Versuche der Aufar- beitung scheiterten oft an Intransparenz, Verschleppung, Überforderung der Verant- wortlichen. Alle Verantwortlichen sind sich dessen bewusst, und zögern nicht, prä- ventiv und in der Aufarbeitung angemessen zu agieren.
Dieses Konzept, die Schlüssel- und die Mitarbeiterliste werden jährlich zum 1.3. durch den KV überprüft. Sollte der Verdacht sexualisierter Gewalt in der Gemeinde auftreten, wird das Konzept in diesem Zusammenhang unverzüglich überprüft und überarbeitet.
4. Zum Umgang mit Mitarbeitenden 4.1. Selbstverpflichtung
Nach Inkrafttreten des Schutzkonzeptes verpflichten sich alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden in Form einer Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Schutzkonzeptes samt seinem Verhaltenskodex. Die Selbstverpflichtungserklärungen werden in einem gesonderten Ordner im Gemeindebüro aufbewahrt.
Die Kirchengemeinden/Einrichtungen entscheiden, ob es Mitarbeitende in Bereichen gibt, die von dieser Pflicht ausgenommen werden (z.B. Gemeindebriefaustragende).
4.2. Erweitertes Führungszeugnis
Über die Selbstverpflichtungserklärung hinaus wird von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die in der Arbeit mit Schutzbefohlenen tätig sind, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt. Es muss alle 5 Jahre auf Aufforderung des Arbeitgebers erneut vorgelegt werden.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ist mit Inkrafttreten des Schutzkonzeptes zu prüfen, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, das nicht älter als 5 Jahre ist.
Bereits vor Aufnahme einer Tätigkeit (z. B. im Vorstellungsgespräch) wird auf die Bedeutung des Themas für den Anstellungsträger hingewiesen, nach diesbezüglichen Vorerfahrungen gefragt und auf die zwingende Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses hingewiesen.
Auf die gesetzlichen Bestimmungen wird verwiesen (besonders auf § 8a SGB III und auf § 72a).
Entstehende Kosten trägt die Kirchengemeinde/Einrichtung bzw. der Arbeitgeber (s. Anlage 1 - Antragsformular für Führungszeugnis).
5. Verhaltenskodex
(1) Unsere Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten die Persönlichkeit und die Würde jeder*jedes Einzelnen.
6.
(2) In unserer Rolle und Funktion als beruflich Mitarbeitende und ehrenamtlich Tätige in unserer Kirchengemeinde haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung, mit der wir jederzeit verantwortlich umgehen.
(3) Wir gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten oder die wir betreuen, werden von uns respektiert. Das bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze jeder*jedes Einzelnen.
(4) Wir wollen allen Menschen in unserer Kirchengemeinde in unseren Angeboten Möglichkeiten bieten, ihr Selbstbewusstsein und ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung (auch ihre sexuelle Selbstbestimmung und jeweilige Geschlechtsidentität) zu stärken. Zusatz
(5) Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes, gewalttätiges, rassistisches und sexistisches Verhalten.
(6) Wir wollen jegliche Art von Gewalt bewusst wahrnehmen. Wir tolerieren sie nicht, sondern benennen sie und handeln zum Besten der uns anvertrauten Menschen. Das gilt sowohl für körperliche Gewalt (z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch) als auch verbale Gewalt (z.B. abfällige Bemerkungen, Erpressung) und für seelische Gewalt (z.B. Mobbing, Ausgrenzung). Dies beinhaltet auch den verantwortungsvollen Umgang mit Bildern.
(7) Im Verdachtsfall von sexualisierter Gewalt wenden wir uns an eine*n berufliche Mitarbeitende*n in Leitung und Verantwortung unserer Kirchengemeinde (KV-Mitglieder; Vakanzvertretung: Pastorin Bredereke, Lunsen über KV Lunsen). Diese informieren unverzüglich den Superintendenten.
Beschwerdeverfahren
Verdachtsfälle werden ernst genommen und im Sinne des Krisenplanes beantwortet. Betroffene haben darüber hinaus immer die Möglichkeit, sich an externe Stellen zu wenden und werden auf diese hingewiesen.
7. Krisenplan
Im Verdachtsfall richten wir uns nach dem landeskirchlichen Krisenplan.
8. Präventionsangebote
Im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt gehören Sensibilisierung, Qualifizierung und Handlungssicherheit zu den wichtigsten Bausteinen.
Sensibilisierung: Wir halten das Thema in unserer Kirchengemeinde/Einrichtung präsent. Dazu gehören die Selbstverpflichtungserklärungen, Hinweise auf Fortbildungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch wird die eigene Haltung regelmäßig reflektiert.
Qualifizierung: Unsere Mitarbeitenden nehmen an den entsprechenden Fortbildungen teil.
Handlungssicherheit: Unsere Mitarbeitenden erhalten ein Exemplar der unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung inklusive Verhaltenskodex und Notfallkontakten.
9. Fortbildungen
Grundlagenwissen ist unerlässlich, um die Relevanz des Themas zu durchdringen, Sensibilität zu entwickeln und die Umsetzung des Schutzkonzepts aktiv mitzutragen. Daher werden sowohl haupt- als auch ehrenamtlich Mitarbeitende, die leitend und/oder in der Arbeit mit Schutzbefohlenen tätig sind, alle 5 Jahre zu diesem Thema geschult.
Es können auch Fortbildungen bei externen Anbietern besucht werden. Diese müssen den landeskirchlichen Mindeststandards entsprechen. Die Teilnahmebescheinigung ist beim Kirchenkreisjugenddienst oder bei der jeweiligen Kirchengemeinde einzureichen.
10. Kooperation mit (Fach-) Beratungsstellen
Externe Fachstellen (z.B. „RückHalt“ in Verden oder „Zentrale Anlaufstelle.help!“ in Hannover) sind neutrale Ansprechstellen für Betroffene. Die Kontaktdaten werden an geeigneter Stelle veröffentlicht und befinden sich auf der Selbstverpflichtungserklärung.
11. Aufarbeitung
Gemäß den „Grundsätzen in Fällen sexualisierter Gewalt in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers“ verpflichtet sich die Kircchengemeinde Lunsen Anschuldigungen und Verdachtsmomenten unverzüglich und konsequent nachzugehen. Dies gilt für aktuelle und zurückliegende Fälle gleichermaßen und geschieht in den im Krisenplan festgelegten Schritten.
Die Vorgehensweise bei der Aufarbeitung im konkreten Fall geschieht in enger Abstimmung mit der Fachstelle Sexualisierte Gewalt in der Landeskirche.
In der Öffentlichkeitsarbeit der Kirchengemeinde Lunsen, insbesondere im Gemeindebrief und auf der Homepage, wird auf die Fachstelle Sexualisierte Gewalt und die unabhängige, zentrale Anlaufstelle help hingewiesen und die Kontaktdaten genannt. Betroffene oder anderweitig Beteiligte, die sich an Mitarbeitende der Kirchengemeinde Lunsen wenden, werden auf diese Einrichtungen hingewiesen.
Therapeutische und seelsorgerliche Angebote werden den Betroffenen über die Fachstelle Sexualisierte Gewalt vermittelt.
Betroffenen wird die Möglichkeit eröffnet, sich in die Weiterentwicklung des Schutzkonzeptes zur Prävention sexualisierter Gewalt einzubringen. Erkenntnisse aus Aufarbeitungsprozessen fließen in die laufende Überarbeitung des Schutzkonzeptes mit ein.
In Zusammenarbeit mit der Fachstelle sexualisierte Gewalt wird für die Aufarbeitung im konkreten Fall ein unabhängiges, externes und multiprofessionelles Team zusammengestellt. Betroffene, die nicht persönlich beteiligt werden wollen oder können, bekommen zumindest ein Mitspracherecht bei der Zusammensetzung dieses Teams.
12. Öffentlichkeitsarbeit
Das fertige Konzept ist dauerhaft auf der Homepage der Kirchengemeinde/Einrichtung eingestellt.
Lunsen, 18.3.'24
B. Bredereke, Pastorin ; I. v.Salzen, KV